Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der plazaa GmbH, Agrippinawerft 22, D-50678 Köln (nachfolgend „plazaa“) und dem Kunden im Hinblick auf plazaa Business (www.business.plazaa.de). Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Diese AGB gelten nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.

§ 2 Vertragsschluss

Das Angebot von plazaa ist freibleibend. Nach Kontaktaufnahme durch den Kunden (durch Ausfüllen des Online-Formulars auf www.business.plazaa.de oder telefonisch) erhält der Kunde ein Bestellfax. Nach Rücksendung dieses ausgefüllten und unterschriebenen Bestellfaxes kommt der Vertrag durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens plazaa zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung von plazaa.

§ 3 Angebotstext

Nach Vertragsschluss erfolgt eine unverbindlich Beratung des Kunden durch plazaa per Telefon oder Email hinsichtlich des zu schaltenden Angebotstextes. Sodann wird der Text durch den Kunden festgelegt. Der Text darf aus maximal 140 Zeichen bestehen. Der Text muss spätestens 2 Stunden vor Beginn der geplanten Schaltung des Angebots festgelegt sein. plazaa behält sich das Recht vor, einzelne Angebotstexte nicht zur Durchführung des Vertrages anzunehmen, etwa wenn diese nach freiem Ermessen von plazaa gegen die Regeln des Anstands und des guten Geschmacks verstoßen. Gleiches gilt selbstverständlich bei beleidigenden oder rassistischen Inhalten sowie bei Inhalten, die rechtswidrig, irreführend, bösartig, diskriminierend, pornographisch, bedrohlich oder sonst verabscheuungswürdig sind. In diesem Fall wird plazaa den Kunden auffordern, einen anderweitigen Text festzulegen. Der Kunde ist für die Gestaltung des Textes allein verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, Inhaber aller erforderlichen Rechte an dem Text zu sein. Wird plazaa von einem Dritten wegen einer angeblichen Schutzrechteverletzung aufgrund des Textes des Kunden in Anspruch genommen, ist plazaa berechtigt, das diesbezügliche Angebot unverzüglich zu löschen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, plazaa auf erstes schriftliches Anfordern von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen. plazaa ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

§ 4 Preise, Zahlung

Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, beträgt die vom Kunden zu zahlende Vergütung 59,00 € im Monat bei monatlicher Zahlung und 468,00 € im Jahr im Rahmen eines Jahresvertrages. Die Preise gelten jeweils zzgl. Mehrwertsteuer; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Vergütung wird zu Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit für den jeweiligen Monat/ das Jahr in Rechnung gestellt und ist sofort zu Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von plazaa anerkannt sind.

§ 5 Geld-zurück-Garantie

plazaa garantiert dem Kunden 5.000 Aufrufe („Impressions“) seines geschalteten Angebots pro Monat gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Der Kunde erhält nach Ablauf jeder Woche eine Statistik über die Anzahl der Aufrufe seines Angebots per Email. Ergibt sich aus dieser Statistik, dass die Anzahl von 5.000 Aufrufen in einem Monat nicht erreicht wurde, erhält der Kunde die für diesen Monat gezahlte Vergütung zurück (im Falle eines Jahresvertrages die anteilige Vergütung für einen Monat). Die Rückerstattung erfolgt in Form eines Guthabens bei plazaa, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine Auszahlung des Betrages wünscht.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag mit dem Kunden wird entweder für einen Monat (Monatsvertrag) oder für ein Jahr (Jahresvertrag) geschlossen. Der Monatsvertrag verlängert sich jeweils um 1 Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 7 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Jahresvertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für plazaa insbesondere gegeben, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Eingang beim Vertragspartner.

§ 7 Sonstiges

Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingung oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von plazaa Gerichtsstand; plazaa ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit plazaa dürfen nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch plazaa abgetreten werden. Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen plazaa und dem Kunden einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.

Stand: 12/11